Daten des Grundbuchamtes einstellen.
Kommentare
Ich kann mich nur anschließen. Selbst wenn es datenschutzrechtlich *so* nicht möglich ist,
könnte wenigstens die Nichtnutzung kenntlich gemacht werden.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Hinweis, der auf hässliche Flecken in der Stadt aufmerksam macht. Für Bürger wie Besucher sind überwucherte Grundstücke und heruntergewirtschaftete Häuser wahrlich kein schöner Anblick. Leider gibt es noch solche Ecken in unserer Stadt.
Allerdings kann die Stadt keine entsprechende Liste führen, die Immobilien sind in der Verantwortung der Eigentümer. Deren Daten wiederum unterliegen dem Datenschutz. So werden Eigentümerangaben nur zur Verfügung gestellt, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse darlegt. Diese Auskunft ist kostenpflichtig. Von der Darlegung sind ausgenommen Vermessungsstellen nach § 2 VermGBln, Notare, Unternehmen der öffentlichen Versorgung (Energie, Wasser, Abwasser und Abfall) sowie Behörden, die diese Angaben für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen oder wenn die Angaben von Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten über ihre Liegenschaften benötigt werden.
Rechtliche Grundlage für das Verwaltungshandeln stellt das Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) dar.
Dies soll aber bürgerschaftlichem Engagement zur Beseitigung von Missständen nicht entgegenstehen.
Dr. Wolfgang Both (Projektleiter)
Nachtrag: Seit Ende März steht eine private Internetseite, auf der Leerstand ausgewiesen wird, auch für Berlin bereit: www.leerstandsanzeiger.de/berlin
veröffentlicht von urbantec-gast1
Zuletzt gespeichert am 24. Okt 2011 um 15:32 Uhr.