Festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach §76 Wasserhaushaltsgesetz des Landes Berlin. Überschwemmungsgebiete stellen entsprechend den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes die Flächen dar, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Mit der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete wurde das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet abgelöst.
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Zeitliche Granularität:
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Veröffentlicht:25.02.2019
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Aktualisiert:01.07.2018
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