Informationen zum Gesetz zur Regelung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,84 €/Stunde und Regelungen zu Ausnahmen. Der Landesmindestlohn steigt ab 1. August 2017 auf 9,00 €/Stunde.
Informationen zum Datensatz
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Kategorie:
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Geographische Abdeckung:
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Geographische Granularität:
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Zeitliche Granularität:
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Veröffentlicht:06.06.2016
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Aktualisiert:19.07.2017
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Veröffentlichende Stelle:
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E-Mail Kontakt:tarifregister AT senaif.berlin.de
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