In Berlin und Brandenburg sind folgende tarifliche Abweichungen erlaubt:

Informationen zum Gesetz zur Regelung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,84 €/Stunde und Regelungen zu Ausnahmen. Der Landesmindestlohn steigt ab 1. August 2017 auf 9,00 €/Stunde.

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