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Betreiber von kleinen BHKW nach Kraft- Wärmekopplungsgesetz (KWK-G), deren Jahreseinspeisearbeit geringer als 100.000 kWh ist, die unmittelbar in das Niederspannungsverteilungsnetz der allgemeinen Vorsorgung einspeisen,

Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten die Betreiber von Energieversorgungsnetzen, die Energie zur Deckung der Netzverluste nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu

Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten die Betreiber von Energieversorgungsnetzen, die Energie zur Deckung der Netzverluste nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu

Dieses Dokument enthält Ausschnitte aus dem geprüften und testierten nach deutschem Handelsrecht erstellten Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2011 der Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 16.07.2012

Die Summenlast der Netzverluste 2011 ist der Lastgang der Netzverluste über alle Netz- und Umspannebenen als ¼ h Leistungswerte. Die Ermittlung der Leistungswerte erfolgt rechnerisch. Der Lastgang 2011 ist hier veröffentlicht.

Die Summenlast der Fahrplanprognosen 2011 für Standardlastprofil-Kunden (SLP-Kunden) ist der rechnerisch ermittelte Lastgang, der sich aus den Fahrplänen der Lieferanten für ihre jeweiligen SLP-Kunden ergibt.

Die Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden (Restlast) 2011 ist der Lastgang der Summe aller Entnahmestellen der Standardlastprofil-Kunden (SLP-Kunden) als ¼ h Leistungswerte.Der Lastgang der Restlast ergibt sich aus folgender Berechnung:

Die Jahreshöchstlast ist der höchste, in einem Netz über alle Netz- und Umspannebenen aufgetretene, Leistungswert eines Jahres.
Der Lastverlauf eines Jahres über alle Netz- und Umspannebenen ist hier veröffentlicht.

Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten die Betreiber von Energieversorgungsnetzen, die Energie zur Deckung der Netzverluste nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu

Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten die Betreiber von Energieversorgungsnetzen, die Energie zur Deckung der Netzverluste nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu

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