AU

Die Verwaltungseinheiten stellen Gebiete dar, in der ein Mitgliedsstaat Hoheitsbefugnisse für die lokale, regionale und nationale Verwaltung hat und/oder ausübt. In Berlin sind das die Bezirke und das Bundesland.

Die Verwaltungseinheiten stellen Gebiete dar, in der ein Mitgliedsstaat Hoheitsbefugnisse für die lokale, regionale und nationale Verwaltung hat und/oder ausübt. In Berlin sind das die Bezirke und das Bundesland.

Die Verwaltungseinheiten stellen Gebiete dar, in der ein Mitgliedsstaat Hoheitsbefugnisse für die lokale, regionale und nationale Verwaltung hat und/oder ausübt. In Berlin sind das die Bezirke und das Bundesland.