Basistopographie

Die Planunterlage wird auf Grundlage des Liegenschaftskatasters erstellt. Diese dient, laut Planzeichenverordnung (PlanzV 90) zum BauGB in §1, als Kartengrundlage für die Erstellung von flurstücksgenauen Bauleitplänen.

Die Planunterlage wird auf Grundlage des Liegenschaftskatasters erstellt. Diese dient, laut Planzeichenverordnung (PlanzV 90) zum BauGB in §1, als Kartengrundlage für die Erstellung von flurstücksgenauen Bauleitplänen.