Gemäß der Verordnung über Emissionserklärungen (11.BImSchV) sind für genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4.BImSchV Emissionserklärungen abzugeben. Die Karte stellt für 2016 die Anteile der Energieträger am Brennstoffeinsatz dar.
Gemäß der Verordnung über Emissionserklärungen (11.BImSchV) sind für genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4.BImSchV Emissionserklärungen abzugeben. Die Daten stellen für 2016 die Anteile der Energieträger am Brennstoffeinsatz dar.
Darstellung der NOx-, PM10- und PM2,5-Emissionen der Verursachergruppen Industrie, Hausbrand und Kfz-Verkehr sowie der jeweiligen Gesamt-Emissionen auf Rasterebene 1 km².