BImSchG

Informationen zu nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlagen und Nebenanlagen.

Informationen zu nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlagen und Nebenanlagen.

Gemäß der Verordnung über Emissionserklärungen (11.BImSchV) sind für genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4.BImSchV Emissionserklärungen abzugeben. Die Karte stellt für 2016 die Anteile der Energieträger am Brennstoffeinsatz dar.

Gemäß der Verordnung über Emissionserklärungen (11.BImSchV) sind für genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4.BImSchV Emissionserklärungen abzugeben. Die Daten stellen für 2016 die Anteile der Energieträger am Brennstoffeinsatz dar.

Darstellung der NOx-, PM10- und PM2,5-Emissionen der Verursachergruppen Industrie, Hausbrand und Kfz-Verkehr sowie der jeweiligen Gesamt-Emissionen auf Rasterebene 1 km².

Darstellung der NOx-Emissionen der Verursachergruppe Hausbrand 1989, Stand 2006

Darstellung der Summen-Emissionen der Verursachergruppen Industrie, Hausbrand und Kfz-Verkehr 2002, Stand 2006

Darstellung der NOx-Emissionen der Verursachergruppe Hausbrand 2009, Stand 2011

Darstellung der NOx-Emissionen der Verursachergruppe Hausbrand 1994, Stand 2006

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