Kirche

Der Liegenschaftsplan stellt die räumliche Verteilung der Flurstücke dar, die sich im Eigentum des Landes Berlin, der Bundesrepublik Deutschland, anderer Bundesländer oder anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts befinden (VermGBln §25).

Der Liegenschaftsplan stellt die räumliche Verteilung der Flurstücke dar, die sich im Eigentum des Landes Berlin, der Bundesrepublik Deutschland, anderer Bundesländer oder anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts befinden (VermGBln §25).