Senatsverwaltung

Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben Berlins im jeweiligen Zeitraum notwendig ist. Er bildet die Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung ab.

Der Aktenplan der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin auf der Grundlage des Aktenplans für die Finanzverwaltung