Betreiber von kleinen BHKW nach Kraft- Wärmekopplungsgesetz (KWK-G), deren Jahreseinspeisearbeit geringer als 100.000 kWh ist, die unmittelbar in das Niederspannungsverteilungsnetz der allgemeinen Vorsorgung einspeisen, benötigen, falls nicht ande
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Aktualisiert:16.04.2024
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