Niedrigste Durchfahrtshöhe unter Brücken, Portalen/Schilderbrücken, Fahrdrähten/Oberleitungen, Ampel-Auslegern, Tunneln und sonstige die Durchfahrtshöhe einschränkende Objekte.
Baumscheiben sind der begrenzte Bodenbereich rund um Straßenbäume. Begrenzungen der Baumscheiben in Form von Gittern, Steigbügeln, Kantensteinen etc. wurden als Randeinfassungen erfasst.
Fahrbahnmarkierungen in Piktogrammform nach Richtlinie für die Markierung von Straßen (RMS).
Die Objektklasse ist im Bezirk Mitte nicht vorhanden, da der Bezirk als Pilotbezirk gedient hat.