Sichtbare Außengrenzen des öffentlichen Straßenlandes. Abgrenzung durch Gebäudekanten, Zäune, Hecken oder Weiteres. Bei nicht durchgängigen Einfriedungen erfolgte die Grenzziehung "fiktiv". Der Datensatz ist im Bezirk Mitte nicht verfügbar.
Gleiskörper für Straßenbahn. Der Bereich umfasst das komplette Gleisbett, (Schotter, Asphalt, Beton o.ä. Material). Der Gleiskörper wird bei Gleisen auf der Fahrbahn durch die äußeren Schienen begrenzt.
Öffentliche Glas- und Papiercontainer sowie Altkleiderboxen.
Das Attribut "Nutzung" ist im Bezirk Mitte nicht vorhanden, da der Bezirk als Pilotbefahrung gedient hat.