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Abgrenzung der Geltungsbereiche der Vorkaufsrechtsverordnungen gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Veröffentlichung im GVBl.

Abgrenzung der Geltungsbereiche der Vorkaufsrechtsverordnungen gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Veröffentlichung im GVBl.