Energetischer Sanierungsfahrplan

emäß Berliner Energiewendegesetz sind die Bezirke verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierung aller bezirklichen Gebäude ab einer Nettogrundfläche von mehr als 250 m² zu erstellen. Ziel ist die Erreichung eines weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050. Dazu müssen umfängliche energetische Sanierungsmaßnahmen in nahezu allen Gebäuden des Bezirks durchgeführt werden.

Informationen zum Datensatz

Ressource(n)

Energetischer Sanierungsfahrplan Bezirk Tempelhof-Schöneberg

maschinenlesbares CSV Dokument, Adressen sind getrennt in Straße/Hausnummer und Postleitzahl

Format: 
CSV
Sprache: 
Deutsch