Betreiber von kleinen BHKW nach Kraft- Wärmekopplungsgesetz (KWK-G), deren Jahreseinspeisearbeit geringer als 100.000 kWh ist, die unmittelbar in das Niederspannungsverteilungsnetz der allgemeinen Vorsorgung einspeisen, benötigen, falls nicht ande
-
Aktualisiert:25.09.2012
-
Kategorie: