Barrierefreiheitserklärung für das Berliner Open-Data-Portal

I. Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Senatskanzlei Berlin

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt Open Data Portal daten.berlin.de barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0).

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt daten.berlin.de.

II. Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 22.02.2023 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle.

III. Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist größtenteils barrierefrei. Es werden größtenteils die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt. Es ist zu unterstreichen, dass viele verlinkte Inhalte wie Tabellen oder interaktive Karten externe Inhalte sind. Die o.g. Stelle besitzt dafür keine Verantwortung. Für diese Dokumente kann keine Barrierefreiheit gewährleistet werden.

IV. Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche der Webseite sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere: Sprache

Beschreibung: Manchen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen können Fachausdrücke, Fremdwörter sowie lange Wörter und Sätze sowie Passivsätze nicht verstehen. Auf der Webseite stehen jedoch einige solche Formulierungen bspw.

  • „LAGeSo" (Fachausdruck)
  • „Inzidenz" (Fremdwort)
  • „Die auf der Badestellenkarte für Berlin ausgewiesenen Bäder und Badestellen werden regelmäßig hinsichtlich der Badegewässerqualität vom 15. Mai bis 15. September (Badesaison) eines jeden Jahres in 14tägigen Abständen entsprechend einer von der Europäischen Union (EU) erlassenen Richtlinie über die Qualität der Badegewässer sowie der Berliner Badegewässerverordnung überwacht." (zu langer Satz, Passivsatz)
  • „Stadtinformationssystem" (zu langes Wort)

Maßnahmen: Für die jeweiligen Inhalte der Seite sind unterschiedliche Stellen zuständig. Diese Stellen werden angehalten, stets die Kriterien für verständliche Sprache zu beachten, wenn sie Texte auf der Open-Data-Webseite hinzufügen. Die Standards der Kompetenzstelle für Digitale Barrierefreiheit werden in das Berliner Open-Data-Handbuch aufgenommen.

Barriere: Navigation

Beschreibung: Für Menschen mit eingeschränkter Handkoordination ist nicht vollständig möglich, die Webseite mit der Tabulatur-Taste zu bedienen. Einschränkungen gibt es hier unter „Datensätze". Dort ist die „Erweiterte Suche" nicht aufrufbar.

Maßnahmen: Das Tabulatur-Manövrieren wird so angepasst, dass die Erweiterte Suche aufrufbar ist.

V. Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Stephan Neumann
E-Mail: barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de
Telefon: (030) 9026 2365

VI. Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.

Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit