Energetischer Sanierungsfahrplan

Gemäß Berliner Energiewendegesetz sind die Bezirke verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierung aller bezirklichen Gebäude ab einer Nettogrundfläche von mehr als 250 m² zu erstellen. Ziel ist die Erreichung eines weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050. Dazu müssen umfängliche energetische Sanierungsmaßnahmen in nahezu allen Gebäuden des Bezirks durchgeführt werden.

Informationen zum Datensatz

Ressource(n)

Energetischer Sanierungsfahrplan Teilveröffentlichung 2021

Format: 
PDF
Sprache: 
Deutsch