Die gesamtstädtische Wärmeplanung für Berlin soll gemäß dem Wärmeplanungsgesetz bis 2026 vorgelegt werden. Die vorab vorgelegten Ergebnisse der "Eignungsprüfung und verkürzten Wärmeplanung" nach Wärmeplanungsgesetz ermöglicht es, anhand einfacher Prüfschritte auf Baublockebene Gebiete zu identifizieren, die auch zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit dezentral, also durch einen gebäudeindividuellen Wärmeerzeuger, versorgt werden.
Einschätzung zur voraussichtlichen Wärmeversorgung nach Wärmeplanung und Information zur Geothermienutzung - 2024 - [WFS]
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin | Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-de-zero-2.0)
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Veröffentlicht:28.11.2024
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Aktualisiert:28.11.2024
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Kontaktperson:Fr. Dr. Dunkelberg
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E-Mail Kontakt:elisa.dunkelberg AT senmvku.berlin.de
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Schlagworte:
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Metadaten Letzte Änderung2026-03-09T21:35:03.792412
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Metadaten erstellt2025-12-18T15:04:57.794723
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