Energetischer Sanierungsfahrplan

Vorschaugrafik zu Datensatz 'Energetischer Sanierungsfahrplan'

emäß Berliner Energiewendegesetz sind die Bezirke verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierung aller bezirklichen Gebäude ab einer Nettogrundfläche von mehr als 250 m² zu erstellen. Ziel ist die Erreichung eines weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050. Dazu müssen umfängliche energetische Sanierungsmaßnahmen in nahezu allen Gebäuden des Bezirks durchgeführt werden.

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Energetischer Sanierungsfahrplan Bezirk Tempelhof-Schöneberg

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