emäß Berliner Energiewendegesetz sind die Bezirke verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierung aller bezirklichen Gebäude ab einer Nettogrundfläche von mehr als 250 m² zu erstellen. Ziel ist die Erreichung eines weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050. Dazu müssen umfängliche energetische Sanierungsmaßnahmen in nahezu allen Gebäuden des Bezirks durchgeführt werden.
Energetischer Sanierungsfahrplan
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, SE Facility Management | Creative Commons Attribution (cc-by)
Informationen zum Datensatz
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Lizenz:
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Text für Namensnennung:Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, SE FM
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Kategorie:
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Geographischer Bezug:
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Geographische Granularität:
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Zeitlicher Bezug:vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2045
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Zeitliche Granularität:
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Veröffentlicht:19.06.2020
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Aktualisiert:24.11.2022
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Veröffentlichende Stelle:
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E-Mail Kontakt:Gabriel AT ba-ts.berlin.de
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Webseite:
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Schlagworte:
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Metadaten Letzte Änderung2023-04-13T07:57:52.549150
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Metadaten erstellt2023-04-13T07:56:11.839401
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Energetischer Sanierungsfahrplan Bezirk Tempelhof-Schöneberg
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