emäß Berliner Energiewendegesetz sind die Bezirke verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierung aller bezirklichen Gebäude ab einer Nettogrundfläche von mehr als 250 m² zu erstellen. Ziel ist die Erreichung eines weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050. Dazu müssen umfängliche energetische Sanierungsmaßnahmen in nahezu allen Gebäuden des Bezirks durchgeführt werden.
Informationen zum Datensatz
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Lizenz:
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Kategorie:
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Geographische Abdeckung:
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Geographische Granularität:
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Zeitperiode:vom 01.01.2021 bis 31.12.2045
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Zeitliche Granularität:
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Veröffentlicht:19.06.2020
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Aktualisiert:24.11.2022
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Veröffentlichende Stelle:
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E-Mail Kontakt:Gabriel AT ba-ts.berlin.de
Ressource(n)
Energetischer Sanierungsfahrplan Bezirk Tempelhof-Schöneberg
maschinenlesbares CSV Dokument, Adressen sind getrennt in Straße/Hausnummer und Postleitzahl
Format:
CSV
Sprache:
Deutsch