Gemäß Berliner Energiewendegesetz sind die Bezirke verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierung aller bezirklichen Gebäude ab einer Nettogrundfläche von mehr als 250 m² zu erstellen. Ziel ist die Erreichung eines weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050. Dazu müssen umfängliche energetische Sanierungsmaßnahmen in nahezu allen Gebäuden des Bezirks durchgeführt werden.
Energetischer Sanierungsfahrplan
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, SE Facility Management | Creative Commons Attribution (cc-by)
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Text für Namensnennung:Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, SE Facility Management
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Geographischer Bezug:
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Geographische Granularität:
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Zeitlicher Bezug:vom 04.10.2021 bis zum 04.10.2022
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Zeitliche Granularität:
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Veröffentlicht:04.10.2021
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Aktualisiert:04.10.2021
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Veröffentlichende Stelle:
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Kontaktperson:Frau Böttcher
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E-Mail Kontakt:geschaeftsstelleFM AT ba-mh.berlin.de
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Schlagworte:
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Metadaten Letzte Änderung2021-10-11T08:03:49.681858
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Metadaten erstellt2021-10-11T08:01:50.240119