Fluktuationsbericht 2024

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Ziel und Zweck der Statistik : Mit diesem Bericht werden Informationen über die Fluktuation im unmittelbaren Landesdienst Berlin differenziert nach verschiedenen Merkmalen ausgewiesen. Die Ergebnisse bilden eine Ergänzung zu dem jährlichen Personalbestandsbericht.

Rechtsgrundlage : Gesetz über die Statistik der Personalstruktur und der Personalkosten im unmittelbaren Landesdienst (Personalstrukturstatistikgesetz – PSSG) vom 2. Dezember 2004, GVBl., 60. Jg., Nr. 48 vom 14. Dezember 2004, S. 490.

Datenerhebung : In den einzelnen Personalverwaltungen dezentral vorhandene Beschäftigtendaten aus dem Verfahren „Integrierte Personalverwaltung“ werden über eine Schnittstelle in pseudonymisierter Form monatlich an die zentrale Personalstrukturdatenbank der Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen übergeben.

Berichtszeitraum : Jahr

Periodizität : Jährlich

Stand der Ergebnisse : In die Ergebnisse des Berichtsjahres sind die bis einschließlich Februar des Folgejahres in den Personalstellen eingepflegten rückwirkenden Änderungen eingeflossen. Erst zu diesem Zeitpunkt ist ein relativ stabiler Datenbestand erreicht.

Grundgesamtheit : Die Grundgesamtheit umfasst Beschäftigte des unmittelbaren Landesdienstes, die im Verfahren „Integrierte Personalverwaltung“ geführt werden, und zwar der Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen. Nähere Informationen sind den Erläuterungen des Berichts (PDF-Datei) zu entnehmen.

Genauigkeit : Die Qualität der Personalstrukturstatistik hängt wesentlich davon ab, wie die aus dem Verfahren „Integrierte Personalverwaltung“ erhobenen Merkmale vor Ort gepflegt werden. Sofern die Merkmale bedeutsam für die Bezügezahlung sind, sind sie als zuverlässig anzusehen.

Zeitliche Vergleichbarkeit : Bei einem Vergleich der Auswertungsergebnisse über die Zeit sind mögliche Veränderungen der Grundgesamtheit u. a. durch Ein- und Ausgliederungen von Behörden/Bereichen in den bzw. aus dem unmittelbaren Landesdienst Berlin zu berücksichtigen. Nähere Informationen sind den Erläuterungen des Berichts (PDF-Datei) zu entnehmen.

Geheimhaltung und Datenschutz : Nach § 16 des Gesetzes über die Statistik im Land Berlin (Landesstatistikgesetz LStatG) sind Einzelangaben grundsätzlich geheim zu halten, soweit durch besondere Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist.

Fluktuation : Fluktuation beschreibt die Veränderungen in der Grundgesamtheit. Jeder Zugang in die Grundgesamtheit fließt als Eintritt in den Bericht ein, jeder Abgang aus der Grundgesamtheit ist ein Austritt. Nähere Informationen zu den einzelnen Merkmalen sind den Erläuterungen des Berichts (PDF-Datei) zu entnehmen. Zum Aufbau der Datei wird auf das Inhaltsverzeichnis des Berichts (PDF-Datei) und auf das Metadatenblatt der Datenressource verwiesen.

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