Gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 1 des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB), kann der Senat im Benehmen mit dem Rat der Bürgermeister durch Beschluss feststellen, dass ein bestimmtes Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung ist.
Gebiete von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung nach § 9 AG BauGB - [WMS]
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Text für Namensnennung:Geoportal Berlin / [Titel des Datensatzes]
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Kategorie:
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Geographischer Bezug:
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Geographische Granularität:
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Veröffentlicht:23.09.2020
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Aktualisiert:01.10.2024
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Veröffentlichende Stelle:
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Kontaktperson:Hr. Dammasch
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E-Mail Kontakt:joerg.dammasch AT senstadt.berlin.de
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Webseite:
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Schlagworte:
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Metadaten Letzte Änderung2024-11-15T12:01:54.960590
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Metadaten erstellt2024-02-02T10:26:32.136353
Ressourcen
Endpunkt-Beschreibung des WMS-Service
Maschinenlesbare Endpunkt-Beschreibung des WMS-Service. Weitere Informationen unter https://www.ogc.org/standards/wms
API-Endpunkt des WMS-Service
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