Der Datensatz beinhaltet Grillstandorte für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg. In öffentlichen Parks und Grünanlagen ist das Grillen grundsätzlich verboten, um Brände oder Belästigung der Anwohner zu vermeiden. Auf speziell dafür ausgeschilderten Plätzen ist jedoch auch in öffentlichen Park- und Erholungsanlagen das Grillen erlaubt. In den Bezirken Spandau und Steglitz-Zehlendorf gibt es keine ausgewiesenen Grillflächen.
Bitte beachten Sie bei Trockenheit und Hitze ggf. von den örtlich zuständigen Bezirksämtern verhängte temporäre Grillverbote!