Als Verteilungsnetzbetreiber sind wir gemäß § 9 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) berechtigt, uns die bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses bzw. die Veränderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst werden, von unseren Anschlussnehmern erstatten zu lassen. Die Kosten können pauschal berechnet werden. Gemäß § 11 NAV sind wir auch berechtigt, unseren Anschlussnehmern einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von Verteilungsanlagen zu berechnen.
Informationen zum Datensatz
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Lizenz:
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Kategorie:
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Geographische Abdeckung:
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Geographische Granularität:
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Zeitperiode:vom 01.01.2008 bis 31.12.2099
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Zeitliche Granularität:
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Veröffentlicht:18.03.2008
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Aktualisiert:18.03.2008
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Veröffentlichende Stelle:
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E-Mail Kontakt:info AT stromnetz-berlin.de
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Ressource(n)
Preisblatt für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
Format:
PDF
Sprache:
Deutsch