Für die Durchführung ihrer Arbeit stehen der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2016 ca. 1,9 Mio. Euro zur Verfügung. Der weitaus größte Teil dieser Mittel wurde Berliner Einrichtungen der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der institutionellen Förderung gewährt.
Im Rahmen seiner Kompetenzen und Möglichkeiten konzentriert sich das Land Berlin bei seiner Projektförderung auf die entwicklungspolitische Inlandsarbeit, insbesondere auf die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Auslandsprojekte sind nur im Rahmen von Städtepartnerschaften Berlins und seiner Bezirke sowie im Rahmen von Schulpartnerschaften möglich. Für das Jahr 2016 stehen für die Projektförderung 500.000 Euro zur Verfügung.
Die administrative Verwaltung und Vergabe der Fördermittel liegt seit Oktober 2004 bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Die Entscheidung über die Förderung von Projekten liegt weiterhin bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Auflistung der in den letzten Jahren geförderten Projekte und ihre Kurzbeschreibung in der Projektdatenbank der Stiftung-Nord-Süd-Brücken.