Den “berlinpass” bekommen auf Antrag alle Personen, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben und folgende Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach dem SGB II
- Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (Familienangehörige)