Datensätze

Erweiterte Suche

Seiten

Orte für “KINDER, JUGEND und FAMILIE”

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf betreibt eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, die einen nicht unerheblichen Energieverbrauch verursachen.

Gemäß Berliner Energiewendegesetz sind die Bezirke verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierung aller bezirklichen Gebäude ab einer Nettogrundfläche von mehr als 250 m² zu erstellen.

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf betreibt eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, die einen nicht unerheblichen Energieverbrauch verursachen.

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf betreibt eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, die einen nicht unerheblichen Energieverbrauch verursachen.

Diese Schnittstelle bietet Zugang zum Ratsinformationssystem der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Marzahn-Hellersdorf. Über die Schnittstelle können strukturierte Daten zu diversen Aspekten der Arbeit der BVV abgerufen werden, wie z.B.

Die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2020/2021 für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin. Der vorliegende Bezirkshaushalt ist ein Doppelhaushalt und gilt für die Haushaltsjahre 2020 und 2021.

Grundlage für das Investitionsprogramm des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf 2019 – 2023 bildet der Senatsbeschluss von Berlin. Die Investiti-onsplanungen der Berliner Bezirke sind Bestandteil der Finanzplanung von Berlin.

Stand der Haushaltswirtschaft des Bezikes Marzahn-Hellersdorf von Berlin zum jeweiligen Monatsende je Kapitel und Titel

Stand der Haushaltswirtschaft des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf zum jeweiligen Monatsende je Kapitel und Titel.

Seiten