Der .csv-Datensatz enthält die Haushaltsdaten des Landes Berlin für die Haushaltsjahre 2024/2025. Weiterführende Informationen zum Berliner Doppelhaushalt sind auf der Website der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/doppelhaushalt/artikel.1236946.php) aufgeführt. Seit April 2025 stehen die Haushaltsdaten ebenfalls als Linked Open Data auf GitHub (https://github.com/berlin/lod-budget) zur Verfügung.
Hinweise zur Veröffentlichung des Doppelhaushalts Berlin 2024/2025: Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben Berlins im jeweiligen Zeitraum notwendig ist. Er bildet die Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung ab. Der Haushaltsplan besteht deshalb aus den Einzelplänen der Senatsverwaltungen (Einzelpläne 03 bis 15) und den Bezirkshaushaltsplänen (jeweils Einzelpläne 31 bis 45). Darüber hinaus beinhaltet er die Einnahmen und Ausgaben der durch die Verfassung von Berlin bestimmten Organe: Abgeordnetenhaus (Einzelplan 01), Verfassungsgerichtshof (Einzelplan 02), Rechnungshof (Einzelplan 20), Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Einzelplan 21) und Bürger- und Polizeibeauftragte/Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin (Einzelplan 22)
Die landesweiten Maßnahmen des E-Governments werden in Einzelplan 25 dargestellt. Zuweisungen an und Programme für die Bezirke sowie landesweite Personal- und Finanzangelegenheiten werden zentral in den Einzelplänen 27 und 29 abgebildet.
Vergleichbarkeit der Daten unterschiedlicher Haushaltsjahre: Der Berliner Haushalt wird vorwiegend im Zwei-Jahres-Rhythmus aufgestellt (Doppelhaushalt). Beim Vergleich von zwei Haushaltsplänen kann es Unterschiede in den Strukturen geben. So können zum Beispiel durch Wegfall oder Beendigung einer Maßnahme einzelne oder mehrere Titel entfallen oder im umgekehrten Fall neu entstehen. Auch Änderungen der Ressortzuständigkeiten oder neue haushaltstechnische Vorgaben können zu größeren Veränderungen innerhalb der Einzelpläne (z. B. Neueinrichtung oder Umsetzung von Kapiteln) führen. Es kann deshalb dazu kommen, dass eine 1:1-Vergleichbarkeit nicht in jedem Fall gewährleistet ist.
Nachtragshaushaltsplan: Nachtragshaushalte sind nachträgliche Änderungen an einem bereits beschlossenen Haushaltsplan, die notwendig werden, wenn unerwartete oder wesentliche Abweichungen zwischen den geplanten Einnahmen und Ausgaben eintreten. Ein Nachtragshaushalt kann notwendig werden, wenn sich im laufenden Haushaltsjahr zeigt, dass: unerwartete Mehrausgaben in relevanter Höhe anfallen, wesentliche Mindereinnahmen zu verzeichnen sind oder die Planungsgrundlagen so stark von der Realität abweichen, dass der ursprüngliche Haushaltsplan nicht mehr aussagekräftig ist.
Aufbau der Datei: ID – Primärschlüssel; Typ – Art der Behörde (Hauptverwaltung, Bezirk oder Verfassungsorgan); Bezeichnung – Bezeichnung des Typs: Senatsverwaltung oder Verfassungsorgane (beides Hauptverwaltung) oder Bezirke; Bereich – Kennziffer für organisatorische Ebene oder Einheit innerhalb der Landesverwaltung. Unterschieden wird zwischen Hauptverwaltung und Berliner Bezirken; Bereichsbezeichnung – Bezeichnung des jeweilen Bereichs (Hauptverwaltung oder Berliner Bezirke); Einzelplan - Kennziffern der Senatsverwaltungen (Einzelpläne 03 bis 15) und der Bezirkshaushaltspläne (Einzelpläne 31 bis 45) als jeweils in sich abgeschlossener Veranschlagungsteil; Einzelplanbezeichnung – Zuordnung der Einzelplanziffern zur jeweiligen Senatsverwaltung, Verfassungsorgan, Bezirksverwaltung; Kapitel – Vierstellige Kennziffer zur Unterteilung innerhalb der Einzelpläne (insb. nach Aufgaben oder Organisationseinheit); Kapitelbezeichnung – Beschreibung der Organisationseinheit oder des Aufgabenbereichs, dem die Haushaltsmittel zugeordnet sind; Hauptgruppe – Oberste Gliederungsebene des bundesweit geltenden Gruppierungsplans mit einheitlicher Kennziffer (1 bis 9) (entspricht der ersten Ziffer eines Titels); Hauptgruppenbezeichnung -Bezeichnung der Art der Einnahmen und Ausgaben der Hauptgruppe; Obergruppe – Zweistellige Kennziffer als nächste Gliederungsebene des bundesweiten Gruppierungsplans; die erste Ziffer dieser Kennziffer gibt an, welcher Hauptgruppe die Obergruppe zugeordnet ist (entspricht den ersten beiden Ziffern eines Titels); Obergruppenbezeichnung – Bezeichnung der Obergruppe; Gruppe – Dreistellige Kennziffer, als dritte Gliederungsebene nach Haupt- und Obergruppe (entspricht den ersten drei Ziffern eines Titels); Gruppenbezeichnung – Bezeichnung der Gruppe; Hauptfunktion – Bundesweit einheitliche Kennziffer (0 bis 8), die die Gliederung des Funktionenplans darstellt; oberste Gliederungsebene. Der Funktionenplan dient der Erfüllung finanzstatistischer Anforderungen nach Aufgaben und Zweckbestimmung; Hauptfunktionsbezeichnung –Bezeichnung der verschiedenen Aufgabenbereiche; Oberfunktion – Zweistelligen Kennziffer (01 bis 89), zur konkreteren Zuordnung der Ausgaben zu den Aufgabenbereichen; untergeordnete Ebene der Hauptfunktionen; erste Ziffer gibt die Hauptfunktion an und die zweite Ziffer die Oberfunktion; Oberfunktionsbezeichnung – Bezeichnung der Oberfunktion; Funktion – dreistellige Funktionskennziffer, unterhalb der übergeordneten Haupt- und Oberfunktionen; detaillierteste Ebene des Funktionenplans; Funktionsbezeichnung – Bezeichnung der Funktion; Titelart – unterteilt in Einnahme- und Ausgabetitel; Titel – Fünfstellige Kennziffer zur eindeutigen Identifizierung; unterste Gliederungsebene des Haushaltsplans. Die ersten drei Ziffern leiten sich aus den übergeordneten Hauptgruppen, Obergruppen und Gruppen ab. Die Eindeutigkeit eines Titels ist nur durch Verknüpfung mit Haushaltsjahr, Kapitel und Bereich gegeben; Titelbezeichnung – grobe inhaltliche Beschreibung des Verwendungszwecks eines Titels; Jahr – dargestellt in JJJJ; BetragTyp - Soll = geplante Einnahmen und Ausgaben, Ist = das tatsächlich Ist der Einnahmen und Ausgaben; Betrag – Einnahmen und Ausgaben gemäß vorheriger Zuordnung