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Betrachtet wurde der gesamte Wohngebäudebestand ohne Berücksichtigung der Nichtwohngebäude im Land Berlin.
Unterscheidung des Wohngebäudebestandes nach seiner potenziellen Eignung für ein zentrales oder dezentrales Wärmeversorgungssystem im Ist-Zustand sowie unter Annahme eines Modernisierungszustandes gemäß der Energieeinsparverordnung von 2014 des ge