Religions- und Lebenskundeunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes sind in Berlin freiwillige Unterrichtsfächer. Jede Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft kann in Berlin nach § 13 des Berliner Schulgesetzes Religionsunterricht erteilen. Die Anbieter des Religions- und Lebenskundeunterrichts erhalten für ihr Angebot einen Zuschuss des Landes Berlin.
Informationen zum Datensatz
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Lizenz:
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Kategorie:
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Geographische Abdeckung:
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Geographische Granularität:
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Zeitperiode:vom 01.01.2011 bis 31.12.2016
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Zeitliche Granularität:
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Veröffentlicht:16.09.2016
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Aktualisiert:31.10.2016
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Veröffentlichende Stelle:
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E-Mail Kontakt:opendata AT kultur.berlin.de
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Ressource(n)
Zuschüsse zum Religions-, und Weltanschauungsunterricht
Zuschüsse zum Religions-, und Weltanschauungsunterricht
Format:
XLS
Sprache:
Deutsch