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Religions- und Lebenskundeunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes sind in Berlin freiwillige Unterrichtsfächer.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am freiwilligen Religions- und Weltanschauungsunterricht im Land Berlin* *Zahlen werden erhoben von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend, Wissenschaft