Zuschüsse zum Religions-, und Weltanschauungsunterrichts

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Religions- und Lebenskundeunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes sind in Berlin freiwillige Unterrichtsfächer. Jede Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft kann in Berlin nach § 13 des Berliner Schulgesetzes Religionsunterricht erteilen. Die Anbieter des Religions- und Lebenskundeunterrichts erhalten für ihr Angebot einen Zuschuss des Landes Berlin.

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