Die Leistungsberichte bilden für jede Hochschule in Trägerschaft des Landes Berlin verschiedene Aspekte der Finanzsituation (Einnahmen, Ausgaben, Drittmittel, Sondermittel, Kostenrelationen) und Personalausstattung (Finanzierungs-/Beschäftigungsart, Beschäftigungsdauer/-umfang, Anzahl Vollzeitäquivalente, Betreuungsrelationen), der Studierenden- und Absolventenzahlen (nach Staatsangehörigkeit, Land des Erwerbs/Art der Hochschulzugangsberechtigung, Qualifikationsstufen, Fächergruppen), der Leistungen in der Forschung, Nachwuchsförderung und künstlerischen Entwicklung sowie zum Stand der Gleichstellung ab.
Das regelmäßige Berichtswesen basiert auf einer Vereinbarung im Rahmen der Hochschulverträge mit den staatlichen Berliner Hochschulen. Die Leistungsberichte werden seit 2005 jährlich auf Grundlage der Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (Angaben zu Studierenden, Studienabschlüssen, Personal) und Daten aus den hochschuleigenen Erfassungssystemen (Finanzausstattung, Forschung, Wissens-/Technologietransfer) in Abstimmung mit den Hochschulen erstellt. Die Berechnungen zu Kosten-Leistungsrelationen werden nach einer mit dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) abgestimmten Methodik im Rahmen der regionalen und überregionalen Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleiche vorgenommen. Im Abstand von zwei bis drei Jahren wird von den Hochschulen der jeweilige Datenbericht um weitergehende qualitative Ausführungen ergänzt. Die Daten werden im Zeitablauf über die letzten drei Jahre sowie im Vergleich zu einem weiter zurückliegenden Jahr (ca. 6 bis 10 Jahre Abstand) angegeben. Die Veröffentlichung der Leistungsberichte erfolgt in der Regel gegen Ende des Folgejahres.