Friedrichshain-kreuzberg

Der Datensatz beinhaltet für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Standorte der Hundefreilaufflächen. In Grünanlagen dürfen Hunde nur in eigens dafür ausgewiesenen Bereichen ohne Leine freilaufen.

Der Datensatz beinhaltet für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Standorte der Hundefreilaufflächen. In Grünanlagen dürfen Hunde nur in eigens dafür ausgewiesenen Bereichen ohne Leine freilaufen.

Darstellung der Parkzonen der Parkraumbewirtschaftungsgebiete in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg.

Darstellung der Parkzonen der Parkraumbewirtschaftungsgebiete in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg.

Die Karte stellt für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Spandau die planungsrechtlich noch gültigen förmlich festgestellten (ff.) Straßen- oder Baufluchtlinien sowie Freiflächengrenzen dar.

Die Karte stellt für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Spandau die planungsrechtlich noch gültigen förmlich festgestellten (ff.) Straßen- oder Baufluchtlinien sowie Freiflächengrenzen dar.

Standorte der nicht personenbezogenen Schwerbehindertenparkplätze in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg.

Standorte der nicht personenbezogenen Schwerbehindertenparkplätze in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg.

Der Datensatz beinhaltet Grillstandorte für die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg. In öffentlichen Parks und Grünanlagen ist das Grillen grundsätzlich verboten, um Brände oder Belästigung der Anwohner zu vermeiden.

Der Datensatz beinhaltet Grillstandorte für die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg. In öffentlichen Parks und Grünanlagen ist das Grillen grundsätzlich verboten, um Brände oder Belästigung der Anwohner zu vermeiden.

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