11.BImSchV

Gemäß der Verordnung über Emissionserklärungen (11.BImSchV) sind für genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4.BImSchV Emissionserklärungen abzugeben. Die Daten stellen für 2016 die Anteile der Energieträger am Brennstoffeinsatz dar.

Gemäß der Verordnung über Emissionserklärungen (11.BImSchV) sind für genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4.BImSchV Emissionserklärungen abzugeben. Die Karte stellt für 2016 die Anteile der Energieträger am Brennstoffeinsatz dar.

Die Karte verdeutlicht die auch im Kraftwerksbereich in den letzten Jahren vorgenommenen Angleichungen beim Energieträgereinsatz in der Stadt. Das "Rückrat" des Energieträgereinsatzes in den Berliner Kraftwerken stellen Steinkohle und Erdgas.