Gemäß der Verordnung über Emissionserklärungen (11.BImSchV) sind für genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4.BImSchV Emissionserklärungen abzugeben. Die Karte stellt für 2016 die Anteile der Energieträger am Brennstoffeinsatz dar.
Gemäß der Verordnung über Emissionserklärungen (11.BImSchV) sind für genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4.BImSchV Emissionserklärungen abzugeben. Die Daten stellen für 2016 die Anteile der Energieträger am Brennstoffeinsatz dar.
Die Karte zeigt den überwiegenden Anteil der unterschiedlichen Energieträger an der Wohnraum- und
Arbeitsstättenbeheizung 2005 bzw. weist eine Mischversorgung verschiedener Energieträger aus.