Heizenergie

Informationen zu nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlagen und Nebenanlagen.

Informationen zu nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlagen und Nebenanlagen.

Gemäß der Verordnung über Emissionserklärungen (11.BImSchV) sind für genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4.BImSchV Emissionserklärungen abzugeben. Die Karte stellt für 2016 die Anteile der Energieträger am Brennstoffeinsatz dar.

Gemäß der Verordnung über Emissionserklärungen (11.BImSchV) sind für genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4.BImSchV Emissionserklärungen abzugeben. Die Daten stellen für 2016 die Anteile der Energieträger am Brennstoffeinsatz dar.

Die Karte stellt die Versorgung der Wohn- und Arbeitsstätten durch Kohleeinzel- und Sammelheizungen 2005 dar.

Die Karte stellt die Versorgung der Wohn- und Arbeitsstätten durch Öleinzel- und Sammelheizungen 2005 dar.

Die Karte zeigt den überwiegenden Anteil der unterschiedlichen Energieträger an der Wohnraum- und Arbeitsstättenbeheizung 2005 bzw. weist eine Mischversorgung verschiedener Energieträger aus.

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