Für Fußgänger vorgesehene Überquerungsstellen von Fahrbahnen. Enthalten sind Fußgängerüberwege (nach Zeichen 293 und 350 Straßenverkehrsordnung), Fußgängerfurten sowie Überquerungshilfen (Mittelinseln, Trennstreifen und Gehwegvorstreckungen).
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Aktualisiert:01.01.2014
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