Durch Fahrbahnmarkierung oder bauliche Trennung ausgewiesene Parkflächen. Weitere Parkflächen, die ausschließlich durch Verkehrszeichen angeordnet sind, können über die Objektklasse "Verkehrszeichen" (StVO-Nr.: 314, 315) lokalisiert werden.
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Aktualisiert:01.01.2014
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