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Informationen zu nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlagen und Nebenanlagen.
KFZ- und Straßenbahnverkehrslärm im übergeordneten Straßennetz an der nächstgelegenen Bebauung - Mittelungspegel (Nacht 22-6 Uhr) in db(A)
KFZ- und Straßenbahnverkehrslärm im übergeordneten Straßennetz an der nächstgelegenen Bebauung - Mittelungspegel (Tag 6-22 Uhr) in db(A)