Lärm

Informationen zu nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlagen und Nebenanlagen.

Informationen zu nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlagen und Nebenanlagen.

Die Karte stellt über die Anforderungen der Umgebungslärmrichtlinie hinaus eine summarische Betrachtung (Pegeladdition) der untersuchten Verkehrslärmquellen dar.

Die Karte stellt über die Anforderungen der Umgebungslärmrichtlinie hinaus eine summarische Betrachtung (Pegeladdition) der untersuchten Verkehrslärmquellen dar.

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