Gemäß der Verordnung über Emissionserklärungen (11.BImSchV) sind für genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4.BImSchV Emissionserklärungen abzugeben. Die Daten stellen für 2016 die Anteile der Energieträger am Brennstoffeinsatz dar.
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Aktualisiert:10.01.2019
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